STUTTGART. (pm) – Wegen steigender Corona-Zahlen gilt in ganz Baden-Württemberg ab diesem Samstag eine Ausgangsbeschränkung. Das bestätigte Ministerpräsident Kretschmann bei einer Pressekonferenz.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen gelten in ganz Baden-Württemberg ab Samstag (12.12.) scharfe Ausgangsbeschränkungen. Das bestätigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Freitag. Bei den Ausgangsbeschränkungen sei er vorgeprescht, weil die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg so hoch seien, sagte der Ministerpräsident.
- Diese Ausgangsbeschränkungen gelten
- Kein Alkoholausschank mehr
- Maßnahmen an Weihnachten
- Einzelhandel
- Schulen und Kitas
- Aktuelle Hotspot-Lage
Baden-Württemberg beschließt verschärfte Ausgangsbeschränkungen
Tagsüber, von 5 bis 20 Uhr, gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg. Zu dieser Zeit sind dann nur noch folgende Punkte erlaubt:
- Besuch von Einzelhandelsbetrieben
- Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs
- Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
- Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung. Diese regelt zum Beispiel die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
- Besuch von Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz (Demonstrationsfreiheit)
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist am Abend und in der Nacht von 20 bis 5 Uhr nur noch bei folgenden triftigen Gründen erlaubt:
- Besuch von privaten Veranstaltungen an Weihnachten in der Zeit vom 23.12 bis 27.12. Ansonsten nicht erlaubt.
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten
- Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen
Kein Alkoholausschank an öffentlichen Plätzen
Außerdem untersagt das Land Baden-Württemberg den Ausschank und Verkauf von Alkohol an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr, erklärte Kretschmann am Freitagmittag bei der Pressekonferenz. Die neuen Maßnahmen gelten laut dem Ministerpräsidenten zunächst für vier Wochen. Kretschmann sagte, man brauche nun gute Gründe, um sich draußen zu bewegen.