02.07.2019 – Polizeiberichte

Weilheim: Einbruch in Gaststätte

Ein Unbekannter ist am Montag in eine Gaststätte in der Bissinger Straße eingebrochen. Der Täter hebelte zwischen 5.30 Uhr und 16.30 Uhr eine Zugangstür auf und drang ins Innere vor. Dort öffnete er ebenso zwei Geldspielautomaten gewaltsam und flüchtete anschließend mit Bargeld in unbekannter Höhe. Der vom Täter angerichtete Sachschaden kann noch nicht beziffert werden. Das Polizeirevier Kirchheim ermittelt.

Nürtingen (ES): Radfahrer contra Pkw (Zeugenaufruf)

Das Polizeirevier Nürtingen sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Pkw am Sonntagabend in der Galgenbergstraße. Gegen 20 Uhr befuhr eine 64-Jährige mit ihrem Toyota Yaris die Hallenbadparkplätze und wollte in der Folge in die Galgenbergstaße einbiegen. Ein auf dem Gehweg in Richtung Stadtmitte fahrender Radfahrer prallte daraufhin seitlich gegen den Pkw und fiel auf die Motorhaube. Der vermutlich leicht verletzte Radler lehnte das Angebot der Autofahrerin, ihn ins Krankenhaus zu fahren, offenbar ab. Stattdessen fuhr die 64-Jährige den Radler nach Hause. Zeugenhinweise bitte unter Telefon 07022/9224-0. Insbesondere werden die Insassen eines schwarzen Mercedes, die nach dem Unfall zu Hilfe geeilt waren, gebeten, sich zu melden. (mr)

Esslingen (ES): Streitigkeiten

Aus dem Ruder gelaufen ist am frühen Dienstagmorgen ein Streit zwischen zwei 34 und 42 Jahre alten Eheleuten im Diakonissenweg. Nachdem die Frau gegen 3.40 Uhr nach Handgreiflichkeiten ihres alkoholisierten Mannes zu einem Nachbarn geflüchtet war, schnappte sich der Mann ein Messer, stach gegen die Türe seines Nachbarn und bedrohte beide. Anschließend ging er wieder zurück und schloss sich in der Wohnung mit dem gemeinsamen Säugling ein. Nachdem die Mutter die Polizei alarmiert hatte, wurde die Wohnung zunächst umstellt und weitere Polizeikräfte nachgezogen. Als der Mann diese bemerkte, verließ er kurz nach fünf Uhr die Wohnung, übergab das Kind den Polizeibeamten und ließ sich widerstandslos festnehmen. Er wurde auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen und nach der Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und seiner Ausnüchterung im Laufe des Dienstagvormittags wieder nach Hause entlassen.