08.04.2020 – Polizeiberichte

Wernau (ES): Heftig aufgefahren

Unachtsamkeit und nicht ausreichender Sicherheitsabstand sind die Ursachen für einen Verkehrsunfall, den ein 18-Jähriger am Dienstagnachmittag in der Kirchheimer Straße verursacht hat. Der Fahranfänger war gegen 16.50 Uhr mit seinem Mercedes GLK auf der Kirchheimer Straße unterwegs. Zu spät erkannte er, dass ein vorausfahrender 60-Jähriger mit seiner Mercedes B-Klasse abbremsen musste, weil ein davor fahrender Ford Kuga vor dem Linksabbiegen in die Straße Eulenberg aufgrund Gegenverkehrs warten musste. Der GLK krachte mit so großer Wucht ins Heck der stehenden B-Klasse, dass dieser noch auf den Ford aufgeschoben wurde. Verletzt wurde zum Glück niemand. Der Sachschaden an den drei Fahrzeugen fiel mit etwa 15.000 Euro allerdings beträchtlich aus. Der Mercedes des Unfallverursachers wurde bei dem Unfall so schwer beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. (cw)

Esslingen (ES): Fahrzeugbrand

Ein technischer Defekt dürfte den ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge die Ursache eines Brandes im Führerhaus eines Lkws am Dienstagmorgen in der Zeppelinstraße gewesen sein. Ein 59-Jähriger war gegen 7.40 Uhr mit seinem Lkw Scania auf der Dieter-Roser-Brücke unterwegs, als er Rauch und Flammen in seinem Führerhaus bemerkte. Geistesgegenwärtig bog er in die Zeppelinstraße ein, hielt dort an, alarmierte die Feuerwehr und begann mittels seines Feuerlöschers den Brand zu löschen. Die Feuerwehr, die mit einem Fahrzeug und vier Feuerwehrleuten rasch vor Ort war, übernahm dann die weiteren Löscharbeiten, wozu auch Teile der Innenverkleidung des Führerhauses entfernt werden mussten. Der Fahrer erlitt bei seinen Löschversuchen leichte Brandverletzungen, die vom Rettungsdienst vor Ort ambulant versorgt wurden. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist noch nicht bekannt. (cw)

Landkreise Esslingen/Reutlingen/Tübingen/Zollernalbkreis:

Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen zur Überwachung der Corona-Verordnung werden auch über die Osterfeiertage fortgeführt. Hierzu setzt das Polizeipräsidium Reutlingen wie schon an den vergangenen Wochenenden wiederum auf verstärkte Präsenz und Kontrollen im öffentlichen Raum. Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums setzen sich unter anderem aus Beamtinnen und Beamten der Polizeireviere, der Verkehrspolizeiinspektion, der Kriminalpolizeidirektion und der Diensthundeführerstaffel zusammen und werden wieder von der Bereitschaftspolizei und den Polizeireitern unterstützt. Zur besseren Lageeinschätzung ist auch der Einsatz von Drohnen möglich.

Die Polizei wird insbesondere an bekannten Ausflugszielen, Grillplätzen, Parks, Grünanlagen und sonstigen Plätzen präsent sein, wo auch aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen Ansammlungen von Menschen zu erwarten sind und schon entsprechende Verstöße festgestellt wurden. Auch Bikerstrecken und -treffpunkte sowie Jugendtreffs werden in die Kontrollen einbezogen. Unter anderem werden auch Gaststätten und Prostitutionsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der angeordneten Schließung überprüft. An Gründonnerstag und am Samstag achten die Einsatzkräfte auch auf das Einhalten der Abstandsregelungen in Geschäften, Supermärkten und Baumärkten. Darüber hinaus werden auch Sachverhalte überprüft und Verstöße geahndet, die der Polizei gegebenenfalls von der Bevölkerung gemeldet werden.

Obwohl sich die meisten Menschen vorbildlich an die zum Infektionsschutz erlassenen Regeln und Verbote halten, ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen damit zu rechnen, dass es wie an den vergangenen Wochenenden auch an den Feiertagen wieder vermehrt zu Verstößen kommen wird, die nicht nur Ermahnungen, sondern auch Platzverweise und Anzeigen nach sich ziehen werden.

Unser Appell deshalb:

   - Die Regeln und Verbote zur Eindämmung des Infektionsrisikos sind
     richtig, wichtig und schützen uns alle! 
   - Halten Sie sich an die Beschränkungen und den geforderten 
     Abstand zu anderen Personen und meiden Sie überlaufene Orte und 
     Plätze. Sie können jederzeit alleine, mit einer weiteren Person,
     die nicht in Ihrem Haushalt lebt, oder mit den Personen, mit 
     denen Sie zusammenleben, spazieren/ins Freie gehen. Zu weiteren 
     Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten -
     auch beim Einkaufen! 
   - Selbst wenn manche Treffen im privaten Bereich noch erlaubt 
     sind: Schützen Sie sich, ihre Angehörigen und Freunde, indem Sie
     über die Verbote hinaus auf nicht unbedingt erforderliche 
     Kontakte verzichten. 
   - Wenn Sie dennoch in Ihrer Wohnung, Ihrem Garten oder auf Ihrem 
     Wochenendgrundstück Gäste empfangen, beachten Sie bitte, dass 
     hier die erlaubte Personenzahl ebenfalls begrenzt ist. Hier 
     dürfen es - sofern es nicht alle Angehörige Ihres eigenen 
     Haushalts sind - insgesamt nur maximal fünf Personen sein, es 
     sein denn, die Anwesenden sind in gerader Linie mit Ihnen 
     verwandt. (ak)