Kreis Esslingen (red) – Hochsommerliche Temperaturen sind für die kommenden Tage angesagt. Damit steigt die Waldbrandgefahr an. Das weitgehend noch unverrottete Laub liegt dürr am Boden und ist leicht entzündbar. Das Forstamt Esslingen weist darauf hin, dass im Wald absolutes Rauchverbot herrscht und beim Anzünden eines Grillfeuers besondere Umsicht gefordert ist.
Die Forstbehörde appelliert an alle Waldbesucher, ausschließlich an den offiziell eingerichteten und gekennzeichneten Grillstellen Feuer zu machen. Dieses Feuer dürfe auf keinen Fall unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. „Wer seine Feuerstelle verlässt“, so Forstamtsleiter Anton Watzek, „muss das Feuer unbedingt vollständig löschen.“ Eigene Grillgeräte dürfen im Wald nicht betrieben werden. Was viele Waldbesucher nicht wissen: In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald grundsätzlich nicht geraucht werden. Wer in dieser Zeit mit einer brennenden Zigarette angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so das Forstamt. Diese Bestimmung hat ihren Grund: glimmende Zigarettenkippen sind nach der Erfahrung der Forstleute eine typische Ursache von Waldbränden, die bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen – Trockenheit, hohe Temperaturen und leichter Wind – rasch verheerende Ausmaße annehmen können. Auch Glasflaschen oder Scherben dürfen auf keinen Fall auf dem Waldboden zurückgelassen werden, denn sie wirken wie Brenngläser und können ebenfalls Waldbrände entzünden.