Esslingen (pm) – Im Landkreis Esslingen findet von kommendem Montag an nur noch Fernunterricht an Schulen statt und in Kindertageseinrichtungen wird der Regelbetrieb eingestellt. Das ist eine Folge des Inkrafttretens des neuen Bevölkerungsschutzgesetzes mit der bundesweit einheitlich geregelten, sogenannten Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Die Inzidenz im Landkreis Esslingen liegt derzeit bei 219 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Seit mehr als drei Tagen liegt der Wert damit über dem nun gültigen Schwellenwert von 165 für die Einstellung des Präsenzunterrichts an Schulen und des Regelbetriebs in Kindertageseinrichtungen. Das hat das Gesundheitsamt im Landkreis Esslingen nun offiziell festgestellt. Ab Montag, 26. April wird deshalb kein Präsenzunterricht an Schulen im Landkreis Esslingen mehr stattfinden. Ebenso muss der Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen eingestellt werden. Eine Bekanntmachung dazu wird auf der Startseite der Homepage veröffentlicht.
Die Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen für die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen, die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klasse eins bis sieben, den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sowie den Betrieb an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), ist bisher noch nicht bekannt. Die Ausnahmen sollen mit der Überarbeitung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt werden. Diese wird am Wochenende erwartet.
Grundlage für die Bundesnotbremse ist das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das der Bundesgesetzgeber gestern verkündete. Ab Samstag, 24. April gilt für Landkreise, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ein harter Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen und der weitgehenden Schließung des Einzelhandels und der Gastronomie, so wie es im Landkreis Esslingen bisher schon der Fall ist. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 100 zum Wechselunterricht übergehen. Ab dem neu bestimmten Inzidenzwert von 165 darf Präsenzunterricht grundsätzlich nicht mehr stattfinden, ebenso der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen.