28.11.2020 – Polizeiberichte

Esslingen: Radfahrerin mit Fußgänger kollidiert

Zu einem Verkehrsunfall mit zwei Leichtverletzten ist es am Freitag, gegen 13.45 Uhr, im Einmündungsbereich der Heilbronner Straße/Bismarckstraße gekommen. Eine 43-Jährige befuhr mit ihrem Damenrad die Heilbronner Straße stadteinwärts, als nach der Einmündung zur Bismarckstraße ein 75-jähriger Fußgänger unmittelbar vor ihr unachtsam auf die Fahrbahn trat und diese überqueren wollte. Durch den Zusammenprall kamen beide Beteiligten zu Fall und wurden zur weiteren medizinischen Behandlung durch den anwesenden Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Ein Sachschaden entstand nicht.

Nürtingen: Kollision zwischen Rennrad und Pkw

Zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Rennradfahrer ist es am Freitagmittag, gegen 12 Uhr, in der Gerberstraße gekommen. Der 33-jährige Lenker eines Ford Fiesta befuhr die Gerberstraße in Richtung Steinengrabenstraße. Im weiteren Verlauf wollte er nach links in die Christophstraße abbiegen und übersah hierbei den entgegenkommenden 52-jährigen Radfahrer. Dieser konnte eine Kollision mit dem Pkw nicht mehr vermeiden und stürzte in der Folge auf die Fahrbahn. Nach Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde er zur weiteren Behandlung in ein Klinikum verbracht. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 2 500 Euro.

Ostfildern-Nellingen: Verkehrsunfall mit glimpflichem Ausgang

Zum Glück nur leicht verletzt wurde ein dreijähriges Mädchen bei einem Verkehrsunfall, welcher sich am Freitagmittag an der Kreuzung Otto-Schuster-Straße/Schwabstraße ereignet hat. Gegen 15.30 Uhr befuhr ein 31-Jähriger mit seinem VW Golf die Otto-Schuster-Straße in Richtung Hindenburgstraße. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wollte er an der Kreuzung zur Schwabstraße nach rechts abbiegen und übersah hierbei das dreijährige Mädchen, welches in Begleitung seiner Mutter mit einem Laufrad die Schwabstraße überqueren wollte. In der Folge kam es zu einer leichten Berührung zwischen Pkw und dem querenden Kind. Eine medizinische Sofortversorgung vor Ort war nicht erforderlich.