31.01.2022 – Klarstellung zum Versammlungsverbot

Ostfildern (pol) – Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung des Versammlungsverbots Schusswaffen einzusetzen. Wörtlich wird in den Chatgruppen sogar von einem bestehenden „Schießbefehl“ gesprochen.

Die Stadt Ostfildern und das Polizeipräsidium Reutlingen stellen hiermit klar:

   - In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf 
     hingewiesen, dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise 
     durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln
     der Polizei allgemein - für verschiedenste Einsatzlagen - per 
     Gesetz zur Verfügung stehen.
   - Dies wurde besonders in Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen 
     aufgegriffen und so interpretiert, als ob der Einsatz der 
     Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur 
     Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe. Dies 
     entbehrt jeder Grundlage. Die Polizei trifft bei jedem Einsatz 
     die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten 
     Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter 
     besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
   - Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines 
     Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.